10er Pass Geschäftsbedingungen und Konditionen

1. Geltungsbereich

(1) Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen gelten für alle Verträge über Leistungen des Coworking Spaces Hub & Spoke Radebeul, Meißner Straße 37, 01445 Radebeul, betrieben als Einzelunternehmen durch Max Virkus, Eduard-Bilz-Straße 21, 01445 Radebeul. Sie gelten gegenüber Unternehmern, Selbstständigen und Verbrauchern, soweit nicht einzelne Regelungen ausdrücklich nur für Unternehmer oder nur für Verbraucher gelten.

(2) Betreiber im Sinne dieser AGB ist Max Virkus, handelnd unter Hub & Spoke Radebeul.

(3) Nutzer ist jede Person, die Leistungen des Coworking Spaces tatsächlich in Anspruch nimmt oder die Räumlichkeiten betritt.

(4) Buchender ist die natürliche oder juristische Person, die eine Buchung oder Mitgliedschaft abschließt.

(5) Mitglied ist ein Nutzer oder Buchender mit laufender Mitgliedschaft.

(6) Verbraucher und Unternehmer bestimmen sich nach den gesetzlichen Vorschriften.

(7) Gäste sind vom Buchenden oder Nutzer mitgebrachte Drittpersonen, soweit deren Zutritt nach Vertrag oder Buchung zulässig ist.

(8) Abweichende Bedingungen gelten nur, wenn der Betreiber ihnen ausdrücklich in Textform zustimmt.

2. Vertragsgegenstand

(1) Der Betreiber stellt je nach gebuchtem Tarif zeitlich befristete Nutzungsrechte an Arbeitsplätzen, Meetingräumen, Stellplätzen, Zusatzleistungen und sonstigen Ressourcen des Coworking Spaces zur Verfügung. Es handelt sich nicht um die Überlassung eines dauerhaft zugewiesenen Arbeitsplatzes oder eines klassischen Mietobjekts.

(2) Alle Tarife sind Flexdesk-Tarife, soweit nicht ausdrücklich ein exklusiv gebuchter Raum oder ein sonstiger ausdrücklich reservierter Bereich vereinbart wurde. Ein Anspruch auf einen bestimmten Arbeitsplatz, einen bestimmten Raum, bestimmte technische Geräte oder eine bestimmte sonstige Ausstattung besteht nicht, soweit nicht ausdrücklich etwas anderes vereinbart wurde.

3. Vertragsarten

3.1 Drop-In-Buchungen/Drop-In-Pässe

(1) Drop-In-Buchungen sind der Day Pass und der Week Pass.

(2) Diese berechtigen zur kurzfristigen Nutzung des Coworking Space innerhalb der jeweils gebuchten Zeiträume.

(3) Buchungen erfolgen über die Website „Cobot“ (https://www.cobot.me/de; es gelten die dortigen AGB und Datenschutzbestimmungen) oder nach individueller Anfrage per Kontaktformular oder E-Mail.

3.2 Mitgliedschaften

(1) Mitgliedschaften sind der Monthly Pass, der Monthly Pass (Abo) und der 10er Pass.

(2) Für diese Tarife gelten die jeweils zugehörigen Laufzeit-, Kündigungs- und Zugangsvoraussetzungen.

(3) Die Buchung und Registrierung kann über „Cobot“ erfolgen (es gelten die dortigen AGB und Datenschutzbestimmungen).

3.3 Räume, Ressourcen und Sonderleistungen

Zu den zusätzlich buchbaren Leistungen gehören insbesondere Meetingräume, Parkplätze, LAN-Party-Pakete, Veranstaltungsbuchungen und Verpflegungspakete.

4. Vertragsschluss

(1) Bei Buchungen außerhalb von „Cobot“ kommt der Vertrag erst mit vollständigem Zahlungseingang auf dem vom Betreiber benannten Konto zustande. Bei Buchungen über „Cobot“ kommt der Vertrag nach Maßgabe des dortigen Buchungsprozesses und mit erfolgreicher Zahlungsabwicklung zustande.

(2) Der Betreiber ist berechtigt, Buchungsanfragen abzulehnen, wenn sachliche Gründe vorliegen, insbesondere bei fehlender Verfügbarkeit, Verstoß gegen Hausordnung oder ausstehender Zahlung.

5. Preise und Zahlung

(1) Es gelten die zum Buchungszeitpunkt auf „Cobot“ oder in der individuellen Bestätigung ausgewiesenen Preise. Die dort dargestellten Preise verstehen sich netto; auf Rechnungen wird die gesetzliche Umsatzsteuer gesondert ausgewiesen.

(2) Die Zahlung ist mit Zugang der Rechnung sofort fällig, sofern nicht im Einzelfall etwas anderes vereinbart wurde. Der Betreiber kann Vorauszahlung verlangen.

(3) Bei Zahlungsverzug kann der Betreiber den Zugang des Nutzers sperren und angemessene Mahnkosten pauschal mit 5,00 EUR je Mahnung berechnen, soweit dem Betreiber nicht nachgewiesen wird, dass kein oder ein wesentlich geringerer Schaden entstanden ist.

6. Nutzung des Coworking Spaces

(1) Die Nutzung des Coworking Spaces erfolgt nach dem Fair-Use-Prinzip.

(2) Alle Inklusivleistungen stehen nur im Rahmen der üblichen, gemeinverträglichen Nutzung und nur nach Verfügbarkeit zur Verfügung. Dazu gehören insbesondere: Kaffee, Tee, Wasser in haushaltsüblichen Mengen. Die Küche samt Kühlschrank, Mikrowelle, Geschirr, Geschirrspüler. Druck-, Kopier- und Scanmöglichkeiten. Schließfächer soweit verfügbar, WLAN sowie die in den jeweiligen Bereichen vorhandene Technik.

(3) Ein Anspruch auf bestimmte Bandbreite, bestimmte technische Leistung oder eine störungsfreie Internetverbindung besteht nicht. Die Nutzung der technischen Einrichtungen ist auf büroübliche Zwecke beschränkt. Insbesondere sind große Downloads, Streaming von Filmen sowie sonstige nicht büroübliche Dauerbelastungen unzulässig.

(4) Telefonieren ist zulässig, soweit andere Nutzer nicht unzumutbar gestört werden. Laute Musik, Musikwiedergabe über Lautsprecher und offenes Feuer sind verboten. Musik darf nach Möglichkeit nur über Kopfhörer gehört werden. Essen und Trinken ist gestattet, sofern der Bereich sauber verlassen wird.

(5) Tiere sind nicht erlaubt.

(6) Rauchen ist im gesamten Bereich untersagt.

7. Fair Use

(1) Fair Use bedeutet, dass die Inklusivleistungen und gemeinschaftlich genutzten Ressourcen so genutzt werden, dass andere Nutzer nicht unangemessen beeinträchtigt werden und/oder der laufende Betrieb nicht gestört wird. Also, eine übliche, rücksichtsvolle und dem Coworking-Betrieb entsprechende Nutzung gemeinschaftlicher Ressourcen.

(2) Eine unangemessene Nutzung liegt insbesondere vor bei:

- wiederholter Entnahme außergewöhnlich großer Mengen an Kaffee, Tee oder anderen Getränken, z. B. mehr als insgesamt 8 Getränke pro Tag,

- dauerhafter Belegung gemeinschaftlicher Flächen ohne Nutzung,

- übermäßigem Druck- oder Scanaufkommen ohne betrieblichen Bezug, z. B. mehr als 30 Seiten pro Tag,

- intensiver Bandbreitennutzung durch Streaming, große Downloads oder private Dauernutzung,

- erheblicher Lärmentwicklung, z. B. durch laute Musik,

- dauerhafter Blockierung von Meetingräumen ohne Buchung,

- Verschmutzung gemeinschaftlicher Bereiche,

- Verhalten, das andere Nutzer erheblich stört.

(3) Der Betreiber darf bei Missbrauch, bei wiederholter unverhältnismäßiger Nutzung oder bei Störungen nach vorherigem Hinweis geeignete Maßnahmen treffen, insbesondere die Nutzung einzelner Leistungen einschränken oder den Zugang vorübergehend sperren.

8. Öffnungszeiten und Zugang

(1) Kurzzeitnutzer mit Drop-In-Pass dürfen den Coworking Space für den Zeitraum der jeweiligen Buchung, in der Regel im Zeitraum von 7:00 Uhr bis 22:00 Uhr, Montag bis Freitag nutzen.

(2) Mitgliedschaften mit 24/7-Zugang berechtigen grundsätzlich rund um die Uhr zur Nutzung des Coworking Spaces, sofern der Zugang nicht aus sachlichem Grund vorübergehend eingeschränkt werden muss, etwa bei Wartung, Störung, Gefahr oder behördlicher Anordnung.

(3) Zutrittsdaten, Pins, Links und Transponder dürfen nicht an Dritte weitergegeben werden. Der Buchende hat alle Zugangsdaten vertraulich zu behandeln und vor unbefugter Nutzung zu schützen.

(4) Der Betreiber ist berechtigt, den Zugang einzelner Personen sofort zu sperren, wenn gegen vertragliche Pflichten, gegen diese AGB, gegen die Hausordnung oder gegen Sicherheitsregeln verstoßen wird oder Zutrittsdaten weitergegeben werden.

9. Leistungsstörungen

(1) Bei Stromausfall, Internetausfall, allgemeiner Schließung wegen Wartung oder sonstigen Störungen, die nicht innerhalb einer angemessenen und vertretbaren Zeit behoben werden können, ist der Betreiber berechtigt, Buchungen zu stornieren oder nach Möglichkeit einen alternativen Termin anzubieten.

(2) Soweit eine Leistung dauerhaft oder erheblich nicht erbracht werden kann, werden bereits gezahlte Beträge nach Maßgabe der gesetzlichen Bestimmungen erstattet oder verrechnet.

10. Stornierung und Nichterscheinen

(1) Für Drop-In-Buchungen können Stornierungen aus organisatorischen Gründen ausschließlich durch den Betreiber vorgenommen werden, soweit die Buchung über „Cobot“ entsprechend technisch und organisatorisch nur so abgebildet werden kann. Der Buchende wird hiermit darauf hingewiesen.

(2) Bei allen Tarifen und Buchungsarten gelten die auf „Cobot“ jeweils gesondert angegebenen Stornoregeln.

(3) Nichterscheinen gilt als Leistung in Anspruch genommen; ein Anspruch auf Erstattung besteht insoweit grundsätzlich nicht.

11. Drop-In-Tarife

Kurzzeitnutzer dürfen keine Gäste mitbringen, es sei den es liegt eine schriftliche Genehmigung des Betreibers vor. Ausgenommen sind ausschließlich exklusive Meetingraumbuchungen; dort dürfen neben dem Buchenden und/oder Nutzer bis zu fünf weitere Personen anwesend sein, insgesamt also maximal sechs Personen, soweit keine schriftliche Ausnahme durch den Betreiber vorliegt.

11.1 Day Pass

(1) Der Day Pass berechtigt zur Nutzung des Coworking Spaces am gebuchten Tag in der Zeit von 7:00 Uhr bis 22:00 Uhr.

(2) Die Buchung soll mindestens 24 Stunden vor Nutzung erfolgen.

(3) Alle Inklusivleistungen stehen nach Verfügbarkeit und nach Maßgabe dieser AGB zur Verfügung.

11.2 Week Pass

(1) Der Week Pass berechtigt zur Nutzung an fünf aufeinanderfolgenden Nutzungstagen innerhalb des gebuchten Zeitraums, in der Regel Montag bis Freitag oder eine entsprechend zusammenhängende Nutzung über Werktage ohne Samstag und Sonntag.

(2) Die Nutzung erfolgt jeweils in der Zeit von 7:00 Uhr bis 22:00 Uhr.

(3) Die Buchung soll mindestens 24 Stunden vor Beginn erfolgen.

12. Mitgliedschaften

Mitglieder dürfen keine Gäste mitbringen, es sei den es liegt eine schriftliche Genehmigung des Betreibers vor. Ausgenommen sind ausschließlich exklusive Meetingraumbuchungen; dort dürfen neben dem Buchenden und/oder Nutzer bis zu fünf weitere Personen anwesend sein, insgesamt also maximal sechs Personen, soweit keine schriftliche Ausnahme durch den Betreiber vorliegt.

12.1 Monthly Pass

(1) Der Monthly Pass hat eine Mindestlaufzeit von einem Monat und verlängert sich jeweils um einen weiteren Monat, sofern er nicht zum Ende des laufenden Nutzungszeitraums gekündigt wird. Eine Kündigungsfrist besteht nicht.

(2) Der Zugang erfolgt über Transponder, Zugangscode und Link; eine Kaution für den Transponder kann erhoben werden.

12.2 Monthly Pass (Abo)

(1) Der Monthly Pass (Abo) hat eine Mindestlaufzeit von drei Monaten und verlängert sich anschließend jeweils um einen weiteren Monat, sofern er nicht mit einer Frist von 30 Tagen zum Laufzeitende gekündigt wird.

(2) Der Zugang erfolgt über Transponder, Zugangscode und Link; eine Kaution für den Transponder kann erhoben werden.

12.3 10er Pass

(1) Der 10er Pass ist eine Mitgliedschaft mit einer Mindestlaufzeit von einem Monat und berechtigt zur Nutzung an bis zu zehn frei wählbaren Nutzungstagen innerhalb eines Monats, soweit keine abweichende Verfügbarkeit oder gesonderte Regelung vorliegt.

(2) Der 10er Pass kann mit einer Frist von 7 Tagen zum Ende des jeweiligen Nutzungszeitraums gekündigt werden.

(3) Der Zugang an den Nutzungstagen ist auf 7-22 Uhr und auf reguläre Wochentage ohne Samstag und Sonntag beschränkt. Es besteht kein Anspruch auf einen Transponder.

13. Meetingräume

(1) Die Meetingräume „Lounge“ und „Office“ können exklusiv gebucht werden.

(2) Die Mindestbuchungsdauer beträgt eine Stunde.

(3) Bei exklusiver Buchung ist die Nutzung des jeweiligen Raums auf den Buchenden und die zulässige Höchstzahl weiterer Personen beschränkt. In der Regel dürfen neben dem Buchenden und/oder Nutzer bis zu fünf weitere Personen anwesend sein. Andere Bereiche des Coworking Spaces werden durch eine exklusive Meetingraumbuchung nicht mit exklusiv gebucht.

(4) Nicht exklusiv gebuchte Meetingräume stehen nach Verfügbarkeit allen Nutzern im Rahmen des Fair-Use-Prinzips offen. Der Betreiber kann die Nutzung bei Bedarf organisatorisch steuern.

(5) Wird ein exklusiv gebuchter Meetingraum nicht rechtzeitig freigegeben und werden dadurch andere Nutzer oder der Betriebsablauf beeinträchtigt, kann nach einer Toleranzzeit von 20 Minuten je angefangene weitere Stunde der reguläre Stundensatz berechnet werden.

14. Parkplätze

(1) Parkplätze können als Nutzungsrecht an einem gekennzeichneten Bereich des zum Betreiber gehörenden Parkplatzes gebucht werden.

(2) Es besteht kein Anspruch auf einen bestimmten Stellplatz. Die Nutzung wird in der Buchungsbestätigung näher beschrieben.

15. Veranstaltungen und LAN-Partys

(1) Der Coworking Space kann für Veranstaltungen, LAN-Partys oder ähnliche Sonderformate nach vorheriger Buchung und schriftlicher Freigabe durch den Betreiber exklusiv oder teilweise exklusiv genutzt werden. Für Veranstaltungen gelten die jeweils vereinbarten Zeiten, Preise, Personenzahlen und sonstigen Zusatzbedingungen.

(2) Der Veranstalter und/oder Buchende haftet für sämtliche von ihm, seinen Gästen oder sonstigen Teilnehmern verursachten Schäden nach den gesetzlichen Vorschriften.

(3) Der Betreiber kann eine Kaution verlangen.

(4) Soweit der Betreiber dies ausdrücklich schriftlich gestattet, können Mitglieder oder andere Nutzer während einer Veranstaltung parallel den Coworking Space nutzen.

16. Verpflegungspaket

(1) Verpflegungspakete können ergänzend zu exklusiver Meetingraumbuchung, Veranstaltungen oder LAN-Partys gebucht werden. Sie werden nach individuellem Bedarf zusammengestellt.

(2) Der Betreiber haftet nicht für Unverträglichkeiten, soweit er diese nicht zu vertreten hat, und übernimmt keine Verantwortung für die Herstellung durch Dritte.

(3) Eine Rückerstattung ist nach Lieferung oder Bereitstellung grundsätzlich ausgeschlossen, soweit nicht gesetzliche Ansprüche bestehen.

17. Kautionen und Rückgabe

(1) Für Transponder kann eine Kaution erhoben werden.

(2) Die Rückgabe eines Transponders hat spätestens zum Ende der Nutzungsperiode zu erfolgen. Sie kann persönlich, nach Terminvereinbarung oder durch Einwurf in den Briefkasten erfolgen, sofern der Transponder anhand der Kennzeichnung eindeutig zugeordnet werden kann.

(3) Bei Verlust oder nicht fristgerechter Rückgabe des Transponders ist der Betreiber berechtigt, die hinterlegte Kaution zur Deckung der Kosten für Ersatzbeschaffung, Sperrung, Verwaltung und Neuorganisation einzubehalten bzw. zu verrechnen.

(4) Für Event- und LAN-Party-Buchungen kann ebenfalls eine Kaution erhoben werden. Diese kann ganz oder teilweise einbehalten werden, wenn nachweislich Schäden an Einrichtung, Technik oder dem Space entstanden sind oder Reinigungs- bzw. Wiederherstellungskosten erforderlich werden. Das Einbehalten der Kaution nach entdeckten Schäden o.ä., die auf das Event oder die Veranstaltung zurückzuführen sind, beeinträchtigt nicht den gesetzlichen Anspruch auf Schadensersatz oder andere gesetzliche Ansprüche des Betreibers.

18. Haftung

(1) Der Betreiber haftet unbeschränkt für Vorsatz und grobe Fahrlässigkeit.

(2) Bei einfacher Fahrlässigkeit haftet der Betreiber nur bei Verletzung wesentlicher Vertragspflichten, deren Erfüllung die ordnungsgemäße Durchführung des Vertrags überhaupt erst ermöglicht und auf deren Einhaltung der Nutzer regelmäßig vertrauen darf (Kardinalpflichten). In diesem Fall ist die Haftung auf den vertragstypischen, vorhersehbaren Schaden begrenzt.

(3) Die Haftung für Schäden aus der Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit bleibt unberührt.

(4) Soweit die Haftung des Betreibers ausgeschlossen oder beschränkt ist, gilt dies auch zugunsten seiner gesetzlichen Vertreter, Mitarbeiter und Erfüllungsgehilfen.

(5) Der Nutzer haftet nach den gesetzlichen Vorschriften für Schäden, die er schuldhaft verursacht. Der Betreiber zeigt vorsätzlich verursachte Schäden nach Maßgabe der gesetzlichen Vorschriften an.

(6) Für einfache Schäden, die durch normalen vertragsgemäßen Gebrauch entstehen, haftet der Nutzer nicht.

19. Videoüberwachung und Datenschutz

(1) Zum Schutz des Eigentums des Betreibers, zur Verhinderung und Aufklärung von Diebstahl, Sachbeschädigung, unbefugtem Zutritt, Missbrauch der (Not-) Aus- und Zugänge sowie zur Wahrnehmung des Hausrechts werden Teile des Coworking Spaces videoüberwacht.

(2) Die Überwachung erfolgt ohne Tonaufzeichnung.

(3) Sanitärbereiche werden nicht überwacht.

(4) Die Aufzeichnungen werden grundsätzlich spätestens nach 72 Stunden gelöscht, sofern sie nicht ausnahmsweise zur Aufklärung konkreter Vorfälle, zur Geltendmachung oder Abwehr von Ansprüchen oder aufgrund gesetzlicher Verpflichtungen länger benötigt werden.

(5) Weitere Informationen ergeben sich aus den gesonderten Datenschutzhinweisen in der Datenschutzerklärung.

20. Widerrufsrecht für Verbraucher

(1) Verbraucher im Sinne des Bürgerlichen Gesetzbuchs (BGB) haben für Verträge, die online über „Cobot“, das Kontaktformular oder per E-Mail geschlossen worden sind, das gesetzliche Widerrufsrecht gemäß §§ 355 ff. BGB.

(2) Die Widerrufsfrist beträgt vierzehn Tage ab dem Tag des Vertragsschlusses.

(3) Um das Widerrufsrecht auszuüben, muss der Verbraucher dem Betreiber eine eindeutige Erklärung (z. B. per E-Mail oder Brief) über den Widerruf dieses Vertrags übermitteln. Die Erklärung kann insbesondere an:

Hub & Spoke Radebeul

E Mail: kontakt@hubandspoke-radebeul.de

Anschrift: Meißner Straße 37, 01445 Radebeul

ODER

Max Virkus

E-Mail: m.virkus@hubandspoke-radebeul.de

Anschrift: Eduard-Bilz-Straße 21, 01445 Radebeul

mit der eindeutigen Angabe, dass der Vertrag widerrufen wird, erfolgen.

(4) Zur Wahrung der Widerrufsfrist genügt die rechtzeitige Absendung der Widerrufserklärung.

(5) Führt der Verbraucher den Widerruf ordnungsgemäß durch, endet der Vertrag rückwirkend und der Betreiber hat bereits gezahlte Beträge unverzüglich und spätestens innerhalb von 14 Tagen auf das gleiche Zahlungsmittel wie das ursprüngliche Rechtsgeschäft oder ein vom Verbraucher ausdrücklich benanntes gleichwertiges Zahlungsmittel zurückzuzahlen, soweit der Betreiber nicht ausdrücklich eine andere Zahlungsart vorgibt. Verlangt der Verbraucher ausdrücklich, dass die Leistung bereits vor Ablauf der Widerrufsfrist beginnen soll, und/oder nutzt er den Zugang oder Leistungen des Coworking Spaces bereits innerhalb der Widerrufsfrist, so hat er im Falle des Widerrufs einen angemessenen Wertersatz für die bis zum Widerruf bereits erbrachten Leistungen zu leisten.

(6) Der Wertersatz bemisst sich nach dem Verhältnis der bereits erbrachten Leistungen zum Gesamtumfang der vertraglich vereinbarten Leistung. Für die Nutzung von Leistungen vor dem Widerruf besteht kein Anspruch auf Rückerstattung, soweit der Betreiber bereits Leistungen erbracht hat, die der Verbraucher in Anspruch genommen hat. Die Widerrufserklärung hat daher grundsätzlich vor Beginn der Leistung zu erfolgen, sofern möglich.

(7) Im Übrigen gelten die gesetzlichen Bestimmungen.

21. Widerrufsbelehrung

(1) Sie haben das Recht, binnen vierzehn Tagen ohne Angabe von Gründen einen Vertrag zu widerrufen. Um Ihr Widerrufsrecht auszuüben, müssen Sie uns:

Hub & Spoke Radebeul

E Mail: kontakt@hubandspoke-radebeul.de

Anschrift: Meißner Straße 37, 01445 Radebeul

ODER

Max Virkus

E-Mail: m.virkus@hubandspoke-radebeul.de

Anschrift: Eduard-Bilz-Straße 21, 01445 Radebeul

mittels einer eindeutigen Erklärung (z. B. ein mit der Post versandter Brief oder E Mail) über Ihren Entschluss, diesen Vertrag zu widerrufen, informieren.

(2) Sie können dafür das nachfolgende Muster-Widerrufsformular verwenden, das jedoch nicht vorgeschrieben ist.

Hiermit widerrufe(n) ich/ihr ( ) den von mir/uns ( ) abgeschlossenen Vertrag über die Erbringung der folgenden Dienstleistung:

☐ Day Pass

☐ Week Pass

☐ Monthly Pass

☐ Monthly Pass (Abo)

☐ 10er Pass

☐ Exklusive Meetingraumbuchung

☐ Parkplatz

☐ Veranstaltung / LAN Party

☐ Verpflegungspaket

Bestellt am: ____________

Name: ____________________

Anschrift:

____________________________

____________________________

____________________________

E Mail: ____________________

Unterschrift/Signum: _____________

Datum: ____________________

(3) Die Verwendung dieses Formulars ist nicht zwingend erforderlich. Sie können den Widerruf auch formlos per E Mail erklären. Ein Widerruf sollte folgende Merkmale beinhalten:

1. Sie informieren den Betreiber darüber, dass Sie den Vertrag widerrufen.

2. Sie geben den Typ der Dienstleistung an, über den der Vertrag abgeschlossen wurde.

3. Sie nennen Ihren Namen und Ihre Anschrift.

4. Sie setzen den Widerruf vor Ablauf der Frist ab.

22. Schlussbestimmungen

(1) Es gilt deutsches Recht.

(2) Gegenüber Kaufleuten, juristischen Personen des öffentlichen Rechts oder öffentlich-rechtlichen Sondervermögen kann der Sitz des Betreibers als Gerichtsstand vereinbart werden, soweit gesetzlich zulässig.

(3) Sollten einzelne Bestimmungen dieser AGB unwirksam sein oder werden, bleibt die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen unberührt.

Cobot Geschäftsbedingungen und Konditionen

Cobot ist die Web-Plattform, über die Hub & Spoke Radebeul diese Website bereitstellt.

See Cobot Terms

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